Montag, 29. Juni 2020

Auslagenentschädigung für die Geomatiker/-innen (Deutschschweiz): Wichtige Mitteilung an die Ausbildungsverantwortlichen betreffend der ÜK-Beiträge

 

Geht an: Ausbildungsverantwortliche und Kassenleitung

Sehr geehrte Ausbildungsverantwortliche

Die Corona-Situation erforderte, dass 2 ÜK-Kurse (ÜK III AV-3 und ÜK II-4) verschoben werden mussten, 5 ÜK-Kurse als Fernunterricht (ÜK II-5, ÜK III G-2, ÜK III-K, ÜK II-4, ÜK II-6) und 1 ÜK-Kurs mit Präsenz- und Fernunterricht (ÜK III AV-5) durchgeführt wurden (siehe nachgeführter Terminplan).

Die Registrierungen für die ÜK-Kurse waren teilweise frühzeitig möglich, sodass die Lernenden sich zu einer Zeit eingeschrieben haben, in welcher der Entscheid zum Fernunterricht noch nicht erfolgt ist. Lag dieser Entscheid vor, so wurde der AK-Beitrag auf CHF 0.00 gesetzt.

Die Kassenleitung hat sich nun Gedanken gemacht, wie die Beiträge an die Auslagenkasse korrekt abgerechnet werden können und hat feststellen müssen, dass der Aufwand dafür erheblich ist. Weshalb?

Aufgrund der Entscheide zum Fernunterricht und von Umteilungen von Lernenden ergibt sich an zwei Beispielen die folgende Beitragssituation:

  • Im ÜK-II-6 mit Fernunterricht hat es 3 Lernende mit einem AK-Beitrag und 5 Lernende mit einem AK-Beitrag von CHF 0.00.
  • Im ÜK II-8 (Präsenzunterricht) hat es 7 Lernende mit einem AK-Beitrag und 1 Lernender mit einem AK-Beitrag von CHF 0.00.

Weiter erschwerend kommt hinzu, dass ab den Mai-Kursen der AK-Beitrag von CHF 140 auf CHF 160 erhöht worden ist. Im vorgenannten Beispiel ÜK II-6 haben von den 3 Lernenden 2 einen AK-Beitrag von CHF 160.00 und 1 einen von CHF 140.00.

Für eine durchwegs korrekte Abrechnung eines ÜK mit Fernunterricht müssten zuerst die Einnahmen («Nachrechnungen» bis zum Betrag von CHF 160.00) ermittelt und der entstandene Aufwand berechnet werden. Der Nettobetrag müsste am Beispiel des ÜK II-6 durch 8 Lernende geteilt werden und 3 davon würden eine Rückerstattung und 5 eine neue Rechnung erhalten.

Die Berechnungen müssten mit den zahlreichen Verschiebungen für eine grössere Anzahl ÜK durchgeführt werden.

Die Kassenleitung hat deshalb entschieden, im Interesse einer schlanken Kassenführung auf die Rückerstattung bzw. das Stellen von Nachrechnungen zu verzichten.

Wir hoffen, dieser Entscheid ist nachvollziehbar und wird von den Ausbildungsbetrieben getragen.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat (vorzugsweise per E-Mail).

Für Ihr Verständnis bedanken wir uns.

Freundliche Grüsse

Daniel Rupp
Präsident Kassenleitung / Auslagenkasse

Auslagenkasse
c/o Trägerverein Geomatiker/-in Schweiz (TVG-CH) 

Sekretariat
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