Auslagenrückerstattung
Diese Informationen gelten ab dem 11. August 2025.
Die Lernenden werden im Verlauf der überbetrieblichen Kurse – in der Regel kurz vor Ende des zwei-wöchigen Schulblock oder kurz nach dem Kursblock – vom Sekretariat darüber informiert, dass das Portal für Rückerstattungsanträge für eine bestimmte Frist geöffnet ist.
Die Kommunikation erfolgt über den von der Baugewerblichen Berufsschule Zürich (BBZH) eingerichteten E-Mail-Account: vorname.nameextra@student.bbzh.ch ODER vorname.nameextra@edu.zh.ch.
Die Lernenden sind aufgefordert, diesen Account regelmässig zu nutzen. Bei Fragen zum Zugang wenden Sie sich bitte an tdextra@edu.zh.ch.
Es gilt die Auslagenregelung des Trägervereins Geomatiker/-in Schweiz (gültig ab dem 11. August 2025). Bitte beachten Sie hierzu auch das entsprechende Merkblatt (gültig ab dem 11. August 2025).
Der Antrag auf Rückerstattung der Auslagen ist online einzureichen.
Das entsprechende Formular finden Sie hier: Abrechnungsformular
Anrecht auf Rückerstattung der Unterkunftskosten hat, wer seine Wohnung vor 06:00 Uhr verlassen muss, oder bei Rückkehr nach 20:00 Uhr oder einen Reiseweg von mehr als 1.5 Stunden hat. Wer eine Unterkunft braucht, muss sich eigenständig beim Wohnheim Maximilianeumnach deren Vorgaben einschreiben. Die Registrierung ist nicht eine definitive Anmeldung. Sie erhalten stehts eine Bestätigung vom der Auslagenkasse und/oder Hotel Maximilianeum.
Hinweis zur Kursstruktur:
Die überbetrieblichen Kurse sind in Schulblöcke zu je zwei Wochen gegliedert.
Die Gesamtdauer variiert je nach Lehrjahr wie folgt:
- Lehrjahr: 12 Wochen
- Lehrjahr: 10 Wochen
- Lehrjahr: 8 Wochen
- Lehrjahr: 8 Wochen
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an auslagenextra@tv-geo.ch.
Auslagenkasse
c/o Trägerverein Geomatiker/-in Schweiz
auslagenextra@tv-geo.ch
Kapellenstrasse 14
3011 Bern