Mittwoch, 2. Dezember 2020

Auslagenentschädigung für die Geomatiker/-innen (Deutschschweiz): Überarbeitetes Reglement für die Auslagenentschädigung für Geomatiker/-innen (Deutschschweiz)» inkl. Anhänge

Geht an: Ausbildnerinnen und Ausbildner sowie Kassenleitung und zur Information an die Präsidien der Gesellschafter der Auslagenkasse (FGS, GEOSUISSE, GEO+ING, SGK, CadastreSuisse und KKGEO)

Geschätzte Ausbildnerinnen und Ausbildner

Die Auslagenkasse hat zum Ziel, einen solidarischen Ausgleich der Auslagen aufgrund der unterschiedlich entfernten Wohnorte der Lernenden und den Kurs- bzw. Schulstandorten zu schaffen.

Im Jahr 2019 hatte die Auslagenkasse für insgesamt CHF 441'395.00 Auslagen rückerstattet. Auf diese Solidaritätsleistung können wir stolz sein.

In den vergangenen Monaten hat sich die Kassenleitung zu ausgewählten Themen intensiv Gedanken gemacht, Abklärungen getroffen, Konzepte entworfen und deren Machbarkeit überprüft.

So wurde beispielhaft der Rückerstattungsprozess weiterentwickelt und optimiert. Auch wurden die administrativen Prozesse überprüft und teilweise vollständig überarbeitet.

Eine weitere Kernaufgabe der Kassenleitung ist auch, sicherzustellen, dass Einnahmen und Ausgaben im Gleichgewicht sind und ausreichend Liquidität vorhanden ist. Verschiedene Entwicklungen hinterlassen in der Erfolgsrechnung ihre Spuren. Die Anzahl der Gesuche ist im Vergleich zum Schulfonds 84 (Vorgängerorganisation der Auslagenkasse) grösser und einzelne Lernende reizen das Reglement teilweise aus

In der Zeitspanne vom 1. Januar bis 26. November 2020 sind 521 Anträge bearbeitet worden.

Seit der Mittteilung vom 20. Mai 2020 hat sich die Situation stark verbessert:

  • Die Anzahl unvollständiger und/oder nicht korrekter Anträge hat stark abgenommen.
  • Die Fristen werden eingehalten.
  • Die Auszahlungen erfolgen zeitnah nach der Bearbeitung der vollständigen und korrekten Anträge.

Die Kassenleitung hat wie in der Mitteilung vom 20. Mai 2020 angekündigt das Reglement überarbeitet. Diese wurde an der Gesellschafterversammlung der Auslagenkasse vom 27. Oktober 2020 einstimmig verabschiedet. Dieses tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Die wichtigsten Punkte:

  • Es wird neu ein Beitrag an die Auslagen für Reisen, Verpflegung und Übernachtung geleistet und es werden nicht mehr die entstandenen Auslagen entschädigt (siehe Reglement Artikel 7):
    • Die Beiträge an die Reisekosten verbleiben gleich, die Beiträge an die Kosten von Abonnementen und/oder Verbundkarten sind präziser beschrieben (siehe Anhang 2 Ziff. 2.1)
    • Die Beiträge an Verpflegung verbleiben gleich (siehe Anhang 2 Ziff. 3)
    • Die Beiträge an Hotelkosten und private Unterkunft wurden präziser beschrieben und die Obergrenzen neu festgelegt (siehe Anhang 2 Ziff. 4).
    • Das Merkblatt ist entsprechend überarbeitet worden.
  • Die Verantwortlichkeiten sind klar geregelt.
    Dies betrifft einerseits die Führung der Auslagenkasse und andererseits der Prozess der Auslagenrückerstattungsanträge.
    • Führung der Auslagenkasse:
      Die Genehmigung der Jahresrechnung ist neu geregelt worden.
    • Auslagenrückerstattung
      Die Ausbildungsbetriebe leisten die Beiträge an die Auslagenkasse. Infolgedessen sind die Ausbildnerinnen und Ausbildner verantwortlich für die Überprüfung der Anträge ihrer Lernenden und bestätigen mit der Freigabe die korrekte Anwendung des Reglements.
      Die Rückerstattung der Auslagen erfolgen ausschliesslich an die Ausbildungsbetriebe.

Beachten Sie, dass die Informationen zur Auslagenkasse neu zusammengestellt auf der Webseite des TVG-CH abgerufen werden können (Link zur Webseite TVG-CH, siehe mittlere Spalte unteres Drittel / Direktlink)

Wir danken für die Kenntnisnahme.

Freundliche Grüsse

Auslagenkasse
​​​​​​​
Daniel Rupp, Leiter Kassenleitung
Rico Breu und Roman Schmucki, Mitglieder der Kassenleitung