Mittwoch, 20. Mai 2020
Geht an: Ausbildungsverantwortliche, Orientierungskopie Vorstand Trägerverein Geomatiker/-in Schweiz
Geschätzte Ausbildnerinnen und Ausbildner
Ein Fonds für Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungsspesen hat in der Geomatikbranche der Deutschschweiz eine lange Tradition. Von 1984 bis 2011 war es der Schulfonds 84 und seit 2011 ist die Auslagenkasse des Trägervereins Geomatiker/in Schweiz verantwortlich.
Die Kassenleitung der Auslagenkasse hat in den letzten Monaten die folgenden Punkte besprochen und bereits teilweise umgesetzt:
- Verschlankung der administrativen Abläufe
- Entwicklung der Ausgaben / Einnahmen
- Anpassung Reglement inkl. Anhang 1 und 2
Die Administration konnte mit der Weiterentwicklung des Abrechnungstools sowie der neu organisierten Fakturation der Beiträge für die Blockkurse und die für die überbetrieblichen Kurse (mit direkter Schnittstelle in die Buchführung) stark verschlankt werden.
Die Entwicklung der Ausgaben wurde intensiv verfolgt. Einerseits wurden die Anträge der Lernenden einer genauen Prüfung unterzogen, andererseits liefert die neu organisierte Buchhaltung die Einnahmen und Ausgaben für jeden Blockkurs und überbetrieblichen Kurs.
Unkorrekte Rückerstattungsanträge
Die Lernenden beantragen die Rückerstattung von Auslagen für Reisen, Übernachtungen und Verpflegung überwiegend korrekt.
Leider musste auch festgestellt werden, dass Lernende den Anhang 2 zum „Reglement für die Auslagenentschädigung für die Geomatiker/-innen (Deutschschweiz)“ ausreizen bzw. vermeintliche Lücken suchen und diese ausnutzen. Die Auslagenkasse verliert in diesen Fällen ihren Zweck, den solidarischen Ausgleich der Auslagen der Lernenden zu gewährleisten. Dieser Solidaritätsgedanke und der Wille resp. die Bereitschaft die Kosten möglichst tief zu halten gehen bei einzelnen Lernenden somit verloren.
Dieser Entwicklung gilt es entschieden Einhalt zu gebieten.
Gemäss Anhang 2: Auslagenregelung 2.1 Definition des Auslagenbegriffs gilt:
- Die Lernenden sind verpflichtet, ihre Auslagen im Rahmen dieses Reglements möglichst tief zu halten.
Wir bitten Sie Ihren Lernenden diesen Grundsatz nochmals in Erinnerung zu rufen und darauf hinzuweisen, dass die Selbstdeklaration korrekt, vollständig und reglementkonform vorzunehmen ist. Gleichzeitig sind Sie als verantwortliche Ausbildnerin / verantwortlicher Ausbildner für die Kontrolle der Rückerstattungsanträge der Lernenden mit Ihrem Visum in der Pflicht uns dabei zu unterstützen.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.
Als Hilfe stellen wir Ihnen in Anhang ein Merkblatt zur Verfügung. Falls Sie Fragen zum Rückerstattungsantrag haben so wenden Sie sich direkt an: auslagenextra@tv-geo.ch
Überarbeitung Reglement
Die Kassenleitung hat sich entschieden auf Beginn des nächsten Schuljahres 2020/2021 das Reglement inklusive Anhang 1 und 2 zu überarbeiten. Wir werden Sie zum gegebenen Zeitpunkt darüber informieren.
Auslagenrückerstattung Blockkurs 3. Serie vom 17. Februar 2020 - 8. Mai 2020
Infolge der Corona-Krise musste der ordentliche Blockkurs der 3. Serie am Montag den 16. März 2020 nach 4 Wochen Blockkurs auf Distance Learning an der BBZ umgestellt werden. Die restlichen 6 Wochen Berufskundeunterricht erfolgen für die Lernenden somit von zu Hause oder vom Betrieb aus.
Für die absolvierten 4 Wochen kann der Spesenantrag eingereicht werden.
Allfällige Übernachtungs- und Reisekosten, welche nicht mehr storniert werden konnten, und dadurch angefallen sind, können eingereicht werden. Ein Nachweis ist jedoch zwingend dafür zu erbringen (Mail, Belege, Rechnung etc.).
Die betroffenen Lernenden werden sobald das Online-Portal freigegeben wird, direkt via Mail dazu eingeladen. Betreffend der Rückzahlung der zu viel geleisteten Beiträge der Lehrbetriebe, werden wir die betroffenen Betriebe direkt informieren.
Auslagenrückerstattung Blockkurs 4. Serie vom 11. Mai 2020 – 10. Juli 2020
Auch der ordentliche Blockkurs der 4. Serie vom 11. Mai 2020 bis 10. Juli 2020 wird voraussichtlich bis am 5. Juni 2020 in den ersten 4 Wochen via Distance Learning erfolgen. Die restlichen 6 Wochen Berufskundeunterricht erfolgen dann wieder an der BBZ in Zürich (Stand 18.5.2020).
Für die geplanten 6 Wochen kann auch hier der Rückerstattungsantrag nach dem Blockkurs eingereicht werden. Die betroffenen Lernenden werden direkt via Mail dazu eingeladen. Betreffend Rechnungsversand der offenen Beiträge der Lehrbetriebe, werden wir die betroffenen Betriebe direkt nach Beginn des ordentlichen Berufskundeunterrichts informieren.
Besten Dank für die Kenntnisnahme.
Freundliche Grüsse
Daniel Rupp
Präsident Kassenleitung / Auslagenkasse
Auslagenkasse
c/o Trägerverein Geomatiker/-in Schweiz (TVG-CH)
Sekretariat
058 796 99 65
auslagen@tv-geo.ch
www.berufsbildung-geomatik.ch