Montag, 29. Juni 2020

Auslagenentschädigung für die Geomatiker/-innen (Deutschschweiz): Teilrückerstattung des Beitrags an die Auslagenkasse für den Blockkurs 3. Serie vom 17. Februar 2020 - 8. Mai 2020

 

Geht an: Ausbildungsverantwortliche von Lernenden im Blockkurs 3. Serie und Kassenleitung

Geschätzte Ausbildnerinnen und Ausbildner

Die Lernenden vom Blockkurs der 3. Serie wurden per E-Mail am 19. Mai 2020 informiert, dass das Portal für die Rückerstattungsanträge mit Frist vom 29. Juni 2020 eröffnet worden ist.

Zurzeit sind wir an der Prüfung und Auszahlung der Anträge und können nach dem letzten behandelten Antrag, voraussichtlich Ende Juli 2020, berechnen, welcher Betrag von den einbezahlten CHF 1'200 rückerstattet werden kann.

Die Kassenleitung hat sich deshalb für das folgende Vorgehen entschieden:

  • Die Lernenden stellen ihre Anträge. Diese werden zügig überprüft und ausbezahlt.
    Abgelehnte oder korrigierte Anträge werden rasch behandelt.
  • Im Anschluss daran wird die Abrechnung erstellt und die Ausbildungsverantwortlichen informiert, welches bei einer Überdeckung der Rückerstattungsbetrag ist.

Mit dem gewählten Vorgehen geht die Auslagenkasse kein Risiko ein, vor der «Schlussabrechnung» einen zu hohen Betrag zurückzuerstatten mit der Folge, nachträglich wieder Rechnung zu stellen oder den Beitrag für die nächsten Blockkurse entsprechend zu erhöhen.

Die Kassenleitung ist bestrebt, die Kosten für die Anpassungen im Abrechnungsportal und die administrativen Mehrkosten möglichst gering zu halten.

Besten Dank für die Kenntnisnahme.

Freundliche Grüsse

Daniel Rupp
Präsident Kassenleitung / Auslagenkasse

Auslagenkasse
c/o Trägerverein Geomatiker/-in Schweiz

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